Kosten Detektive Detective - Detektei Detektiv München Augsburg Ulm Stuttgart

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Kosten Detektive Detective

Detektive unserer Detektei berechnen ein Stundenhonorar und nutzen bei ihren Einsätzen modernste Technik - z.B. GPS-Ortung, Minikameras, Nachtsichtgeräte, Funkausrüstung, Observationsbusse,..... um effektiv und diskret agieren zu können.  Ebenfalls fällt eine Kilometerpauschale an, womit die Kosten für die eingesetzten PKW und eventuellen Mietfahrzeugen mit ortsansässigen Kennzeichen abgedeckt werden.

Wir verzichten auf versteckte Kosten, erheben keine Grundgebühren, Bearbeitungspauschalen, Standpauschalen oder ähnliches! Durch ständigen Kundenkontakt ensteht eine überschaubare Kostenkontrolle.

Trotzdem kann Ihnen die Detektei Windschiegl eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse bieten! Vergleichen Sie uns und lassen sich ein unverbindliches Angebot machen.

Detektive der Detektei Windschiegl sind alles Profis - sie sind alle ausschließlich auf Observationen und Ermittlungen spezialisiert und trainiert. Wir sind KEIN Sicherheitsunternehmen, KEINE Kaufhausdetektive, KEINE Türsteher oder Bodyguards ..... deshalb sind die Kosten eines Privatdetektivs auch nicht mit denen eines Sicherheitsunternehmens oder Kaufhausdetektivs zu vergleichen ! Unsere Privatdetektive sind hochmotiviert und gut bezahlt. Somit garantieren wir Ihnen seriöse und kompetente Durchführung Ihrer Interessen.


Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zu zweckentsprechender Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
OLG Schleswig, 10.09.92, 15 WF 218/91

Detektivkosten sind erstattungsfähig wenn die durch den Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichtes und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändern.
OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93

Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.
AG Hessen, Az. 8K3370/88

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü